Eine Vielzahl von Verbänden – darunter auch Weibernetz e.V. – fordert die Bundesregierung auf, die deutsche Blockade bei der neuen Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union zu überwinden, die dafür sorgen würde, dass bestehende Diskriminierungen aufgehoben würden.
Zum Beispiel werden Menschen mit Behinderungen in vielen europäischen Ländern nach wie vor der Zugang zu Geschäften verweigert, Schwulen und Lesben Hotelzimmer oder Menschen wegen ihres Glaubens ein Mietvertrag verweigert.
Bereits seit 2008 liegt ein entsprechender Entwurf der Europäischen Kommission vor. Deutschland verweigert sich einer inhaltlichen Debatte, zu der alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereit wären. Im Appell vom 23. Juli 2015 wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ihren Widerstand aufzugeben und endlich wieder in Verhandlungen einzusteigen.
Für einheitlichen Diskriminierungsschutz in Europa
Deutschlands Blockade der neuen Gleichbehandlungsrichtlinie überwinden
Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Grundrecht, das sich aus dem Gleichheitsgebot der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes ableitet. Bereits im Amsterdamer Vertrag von 1997 haben Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten sich und die Europäische Union dazu verpflichtet, Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität zu schützen. In Deutschland geschieht dies durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Arbeitsrecht und im Zivilrecht gilt.
Nicht überall in Europa ist der Schutz jedoch so umfassend. In vielen Ländern darf zum Beispiel noch immer:
Solche unterschiedlichen Schutzniveaus darf es in Europa nicht geben. Das ist für die Menschen in den betroffenen Ländern wichtig, aber auch für die Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands, wenn sie sich im EU-Ausland bewegen. Darum war es gut und notwendig, dass die Europäische Kommission 2008 einen Entwurf für eine neue, umfassende Gleichbehandlungsrichtlinie vorgelegt hat, die den Schutz vor Diskriminierung auf das Zivilrecht ausdehnt und die auch die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt, welche in Deutschland bereits geltendes Recht ist.
Deutschland als größtem Mitgliedsland der Europäischen Union kommt eine besondere Verantwortung zu. Es ist bedauerlich, dass ausgerechnet die Bundesregierung die Verhandlungen im Europäischen Rat über den Richtlinienentwurf blockiert und sich einer inhaltlichen Debatte verweigert, zu der 27 von 28 EU-Mitgliedsstaaten bereit wären. Angesichts der Rechtslage in Deutschland ist die Blockadehaltung rational nicht nachvollziehbar.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner appellieren an die Bundesregierung:
Berlin, den 23. Juli 2015
Informieren, Fragen, Beschweren über Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sowie zum Text des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG):