Es war vor 10 Jahren ein Riesenerfolg, das Antidiskriminierungsgesetz, auf das wir so lange gewartet und für das wir so gekämpft hatten! Es war lange Zeit nicht klar, dass wirklich alle Diskriminierungsmerkmale im Gesetz aufgenommen werden. Da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorrangig vor Diskriminierungen in der Arbeitswelt schützt, waren hier die Befürchtungen vor Klagewellen riesengroß. Wir wissen heute, dass diese ausblieben; vielmehr gelang es mehr und mehr eine Antidiskriminierungskultur zu etablieren.
Sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt wird mehr geächtet, geschlechtsspezifische Versicherungsprämien kamen unter die Lupe, Diskriminierungen behinderter Menschen bei der Urlaubsbuchung, der Vermietung von Wohnraum, in der Arbeitswelt werden mehr und mehr geächtet.
Es gibt eine bundesweite Antidiskriminierungsstelle mit einer kostenlosen Beratungsstelle, die in vielen Fällen der Diskriminierung sowohl aufklären als auch „schlichten“ konnte, indem sie an die Diskriminierer_innen schrieb. Außerdem legt die Antidiskriminierungsstelle den Finger immer wieder in die Wunde und betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu einer Kultur der Antidiskriminierung.
Auch mit Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden nach wie vor zu viele Menschen diskriminiert. Das kann ein Gesetz wohl nicht aufhalten. Aber es setzt klare Signale und gibt die Möglichkeiten zur Klage, auch wenn es gerade beim Punkt der Klage viel Kritik gibt.
„Der Schutz vor Diskriminierung muss auf private Anbieter ausgeweitet werden“
lautet eine Forderung von Seiten behinderter Menschen. Generell stellen viele fest, dass es viel zu wenige Klagen gibt angesichts der Vielzahl von Diskriminierungsfällen; ein Indiz dafür, dass der Klageweg offensichtlich zu beschwerlich ist für die einzelne diskriminierte Person.
Die Antidiskriminierungsstelle hat eine Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Auftrag gegeben. Unter der Lupe geschaut, gibt es eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen.
Einige davon im Überblick: