Neues Gesetz zur Teilhabe muss besser werden

Es soll ein neues Teilhabe-Stärkungs-Gesetz geben.

In dem Gesetz soll stehen:
Einrichtungen müssen für einen besseren Schutz vor Gewalt sorgen.

Das reicht aber nicht, sagt Weibernetz.

Weibernetz sagt:
In dem Gesetz muss ganz genau stehen,
was Einrichtungen zum Schutz vor Gewalt tun müssen.

Zum Beispiel:

  • Alle müssen wissen: Was ist Gewalt?
  • Frauen und Mädchen in Einrichtungen müssen stark gemacht werden.
    Sie müssen wissen, dass sie sich gegen Gewalt wehren können.
  • Es muss eine Beschwerde-Stelle geben.
    Die Beschwerde-Stelle weiß, was zu tun ist bei Gewalt.
  • Es muss einen genauen Plan geben:
    Was macht die Einrichtung, damit alle vor Gewalt geschützt sind.
    Was macht die Einrichtung, wenn trotzdem Gewalt passiert.

In dem Vorschlag für das neue Teilhabe-Stärkungs-Gesetz steht das aber nicht genau.

Dort steht nur:
Die Einrichtungen müssen „geeignete Maßnahmen“ für den Gewalt-Schutz treffen.

Das Problem bei geeigneten Maßnahmen ist:
Niemand sagt, was genau geeignet ist, um vor Gewalt zu schützen.

Das heißt:
Die Einrichtungen können sich aussuchen, was sie tun.

Deshalb findet Weibernetz den Vorschlag für das neue Teilhabe-Stärkungs-Gesetz nicht gut.

Wir haben eine Stellungnahme an das Bundes-Arbeits-Ministerium geschickt.

Das Bundes-Arbeits-Ministerium soll in dem Gesetz genauer schreiben,
was Einrichtungen gegen Gewalt tun müssen.


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