Es soll ein neues Teilhabe-Stärkungs-Gesetz geben.
In dem Gesetz soll stehen:
Einrichtungen müssen für einen besseren Schutz vor Gewalt sorgen.
Das reicht aber nicht, sagt Weibernetz.
Weibernetz sagt:
In dem Gesetz muss ganz genau stehen,
was Einrichtungen zum Schutz vor Gewalt tun müssen.
Zum Beispiel:
In dem Vorschlag für das neue Teilhabe-Stärkungs-Gesetz steht das aber nicht genau.
Dort steht nur:
Die Einrichtungen müssen „geeignete Maßnahmen“ für den Gewalt-Schutz treffen.
Das Problem bei geeigneten Maßnahmen ist:
Niemand sagt, was genau geeignet ist, um vor Gewalt zu schützen.
Das heißt:
Die Einrichtungen können sich aussuchen, was sie tun.
Deshalb findet Weibernetz den Vorschlag für das neue Teilhabe-Stärkungs-Gesetz nicht gut.
Wir haben eine Stellungnahme an das Bundes-Arbeits-Ministerium geschickt.
Das Bundes-Arbeits-Ministerium soll in dem Gesetz genauer schreiben,
was Einrichtungen gegen Gewalt tun müssen.