Geplante Gewaltschutzstrategie muss Rechte behinderter Frauen umsetzen

Im Vorfeld des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine Gewaltschutzstrategie, welche sowohl die Rechte der Istanbul-Konvention als auch der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt.

In der vergangenen Woche fand eine Auftaktveranstaltung im Bundesfrauenministerium für eine Gewaltschutzstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention statt. „Diese Strategie ist dringend erforderlich. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Vereinten Nationen bereits seit 2015 eine umfassende Strategie zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fordern. Es braucht eine Verzahnung der Gewaltschutzstrategien beider Konventionen“, fordert Martina Puschke, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz.

Die Istanbul-Konvention ist eine Europaratskonvention zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland. In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist der Schutz vor Gewalt, insbesondere von Frauen und Mädchen mit Behinderung, in Artikel 16 verankert. Die UN-BRK ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Im Rahmen der ersten Staatenprüfung im Jahr 2015 wurde Deutschland aufgefordert, „eine umfassende, wirksame und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete Strategie aufzustellen, um in allen öffentlichen und privaten Umfeldern den wirksamen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu gewährleisten.“ Diese Forderung wurde im Rahmen der zweiten Staatenprüfung von 2023 erneuert.

„Wir haben jetzt die Chance zur Erarbeitung einer umfassenden, intersektional ausgerichteten Gewaltschutzstrategie und unsere Erwartungen sind hoch“, erläutert Martina Puschke. „Es reicht nicht aus, eine Art Aktionsplan oder Maßnahmenkatalog aufzulegen mit guten Einzelmaßnahmen oder Modellprojekten, die nach wenigen Jahren auslaufen. Es braucht langfristig finanzierte Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, die ineinandergreifen und zentral koordiniert werden. Dabei müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele formuliert werden. Nur so wird der Istanbul-Konvention und der UN-BRK genüge getan.“

Vertiefte Informationen zu einer umfassenden und wirksamen Gewaltschutzstrategie sowie ein animierter Erklärfilm stehen auf der Webseite des Weibernetz zur Verfügung.

Die bundesweite Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. streitet für die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Sie setzt sich gezielt für die Stärkung der Gleichstellung, der Gleichberechtigung und des Gewaltschutzes durch Partizipation und Vernetzung ein. Gefördert wird die Interessenvertretung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

V.i.S.d.P.: Martina Puschke



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