Frauenpolitik muss Frauen mit Behinderung stärker in den Blick nehmen

Weibernetz e.V. verlangt eine konsequente Einbeziehung der Belange von Frauen mit Behinderung in der Frauenpolitik

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine konsequente Einbeziehung der Belange von Frauen mit Behinderung in der Frauenpolitik. „Frauen mit Behinderung werden viel zu häufig noch in die „Behindertenecke“ gesteckt und in der Frauenpolitik vergessen“ stellt Magdalene Ossege vom Vorstand des Weibernetz e.V. fest und konkretisiert: „Während frauenpolitisch über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geredet wird, wissen Mütter mit Behinderung häufig noch nicht einmal, wie sie den Familienalltag organisieren sollen, unabhängig ob sie noch einen Job haben oder nicht. Denn Assistenz für die Familienarbeit wird nur in seltenen Fällen finanziert.“

Sogenannte Elternassistenz ist für Mütter (und Väter) mit Behinderung notwendig, wenn sie aufgrund der Behinderung Assistenz benötigen. Das kann für rollstuhlfahrende Frauen die Assistenz bei der Pflege des Kindes in den ersten Lebensjahren sein oder bei blinden Müttern eine Assistenzkraft zum Vorlesen und zur Hausaufgabenbetreuung. Bislang gibt es hierfür keinen klaren Rechtsanspruch.

„Ein anderes Beispiel ist die Frauengesundheitspolitik“ fährt Ossege fort. „Auch wenn es nahe zu liegen scheint, dass im Bereich der Gesundheit Frauen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bedacht werden, ist dies nicht durchgängig der Fall. In der Geburtshilfe kennt sich kaum jemand mit einer natürlichen Geburt von querschnittsgelähmten Frauen aus, um nur ein Beispiel zu nennen. Und auch die Forderung nach einem barrierefreien Zugang zum Gesundheitssystem ist in der Frauenpolitik kaum präsent.“

Nicht zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention sind jedoch alle Staaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Frauen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum Beispiel zum Gesundheitssystem, zu Schutzeinrichtungen nach erlebter Gewalt, zum Arbeitsmarkt und zur Erfüllung ihrer Rolle als Mütter zu garantieren.

In der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung die Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention angekündigt. Dieser Aktionsplan muss konkrete Maßnahmen für Frauen enthalten, damit ihre Rechte umgesetzt werden, fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.



Dieser Artikel ist verschlagwortet mit:

Zurück