Erfolgreiche Gleichstellungspolitik ist intersektional ausgerichtet

Im Vorfeld des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen fordert Weibernetz e.V., das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung, gleichstellungspolitische Vorhaben intersektional auszurichten.

„Zu den wichtigsten gleichstellungspolitischen Vorhaben, die in dieser Legislaturperiode noch umgesetzt werden müssen, zählen die Gewaltschutzstrategie und das Gewalthilfegesetz. Beide müssen in diesem Jahr fertig gestellt werden“, erklärt Martina Puschke, Leiterin der Politischen Interessenvertretung.

Beide Vorhaben sind Teil des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung. Die ressortübergreifende Gewaltschutzstrategie muss zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt erarbeitet werden. Mit der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland ebenso verpflichtet, das Frauenhilfesystem bedarfsgerecht für alle vulnerablen Gruppen auszubauen. Hierfür soll es ein sogenanntes Gewalthilfegesetz mit einer einheitlichen Finanzierung geben. Die Arbeiten an beiden Vorhaben haben begonnen.

„Für uns ist die Gewaltschutzstrategie dann ein Erfolg, wenn sie wirklich umfassend für Frauen und Mädchen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Lebensbedingungen Wirkung entfalten kann. Hierfür müssen kurz- mittel und langfristige Ziele für die Prävention und Intervention formuliert werden, die überprüfbar und finanziell hinterlegt sind“, fordert Puschke.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigte sich nach der 2. Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vom August 2023 tief besorgt über das anhaltend hohe Gewaltvorkommen bei Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen in Deutschland. In seinen Abschließenden Bemerkungen erneuerte und erweiterte er seine Forderung nach einer umfassenden Gewaltschutzstrategie aus dem Jahr 2015. Die Strategie soll demnach verzahnt im Sinne der UN-BRK und der Istanbul Konvention erfolgen.

„Auch für das geplante Gewalthilfegesetz gilt: Wir feiern es als Erfolg, wenn es eine mittelfristige Zeitvorgabe gibt, bis wann Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen barrierefrei zugänglich sind“, so Puschke abschließend.

Weibernetz e.V., das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung, streitet für die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung.

 

V.i.S.d.P.: Martina Puschke



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