Bessere Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen

Noch immer werden nicht alle Frauen und Mädchen in Deutschland effektiv vor Gewalt geschützt, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2019 einen Anstieg der häuslichen Gewalt aus. Jeden dritten Tag tötet ein Mann in Deutschland seine (Ex-) Partner*in, jeden Tag versucht es einer.

Jeden dritten Tag tötet ein Mann in Deutschland seine (Ex-) Partner*in, jeden Tag versucht es einer. Diese Femizide sind verhinderbar, betonen die Expert*innen. Sie bemängeln weiterhin, dass vor allem das Recht von marginalisierten Frauen und Mädchen auf Schutz und Unterstützung nicht ausreichend umgesetzt wird.

Im Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) haben sich über 20 der wichtigsten Frauenrechts- und Gewaltschutz­organisationen sowie Expert*innen mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie die Bundesregierung auf, Gewaltschutz über die Ressorts hinweg zur politischen Priorität zu machen. Für die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention muss eine mit klarem Mandat und politischen Kompetenzen ausgestattete Koordinierungsstelle eingerichtet werden.

Die Bundesregierung sollte außerdem eine einheitliche und effektive Gesamtstrategie im Sinne der Istanbul-Konvention entwerfen und diese mit entsprechenden personellen und finanziellen Mitteln ausstatten, fordert das Bündnis. Diese muss neben Schutzmaßnahmen auch präventive Maßnahmen enthalten, die auch die Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt in den Blick nehmen und somit nachhaltig wirksam sein können.

Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland vor rund drei Jahren hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu verhindern und zu bekämpfen, die Betroffenen durch umfassende Präventionsmaßnahmen zu schützen und zu unterstützen.

Das Abkommen hat weitreichende Konsequenzen auf der Bundes-, Länder- und der kommunalen Ebene und für viele verschiedene Bereiche von der Kultur- bis zur Gesundheitspolitik. Trotz wichtiger Initiativen des Bundesfrauenministeriums und stärkerer Fokussierung auf das Thema, mangelt es noch immer an ganzheitlichen politischen Maßnahmen und einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Die Verantwortlichkeit der Bundesministerien ist unklar, die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, auch zu sexualisierter Gewalt, bleibt unzureichend. Hinzu kommt, dass die Schutz- und Unterstützungsangebote, auch für Mädchen, mangelhaft sind, und die politischen Maßnahmen nicht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, bemängelt das Bündnis.

Vor diesem Hintergrund setzt das BIK große Hoffnung in die Monitoringstelle, deren Konzept gerade entwickelt wird. Das Bündnis fordert hierbei hohe Beteiligungsmöglichkeiten, damit in Zukunft bedarfsgerechte Maßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder in Deutschland erfolgen.

Die Istanbul-Konvention betont den besonderen Schutz marginalisierter Personen und stellt sich gegen Diskriminierung. Wir sind noch weit davon entfernt, dass alle Frauen und Mädchen gleichermaßen Zugang zu Unterstützung und Schutz erhalten. Dies gilt beispielsweise für wohnungslose Frauen und LBTI* Personen.

Nach wie vor findet sich auch kein Gewaltschutzkonzept für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Das BIK kritisiert insbesondere den Vorbehalt der Bundesregierung gegen Artikel 59 (2) und (3), weil dieser gewaltbetroffene migrierte und geflüchtete Frauen daran hindert, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Das Bündnis fordert, diese eklatante Ablehnung des Gewaltschutzes für Migrantinnen zu beheben.

Aktuell erarbeitet das BIK einen Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland und reagiert so auf die bestehenden Missstände mit direkten Handlungsempfehlungen. Der Bericht wird im Frühjahr 2021 veröffentlicht.

Mitgliedsorganisationen

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Autonome Mädchenhäuser
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Feministische Organisationen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.V. (BAG Forsa)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit e.V.
  • bff Frauen gegen Gewalt e.V.
  • Bundesverband Feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung e.V. (BF FeSt)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) e.V.
  • Dachverband der Migrationsorganisationen (DaMigra e.V.)
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Juristinnenbund e.V.
  • Frauenhauskoordinierung e.V.
  • gesine Intervention
  • Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)
  • Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland (JUMEN)
  • medica mondiale e.V.
  • Intervention im Gesundheitsbereich gegen Gewalt (S.I.G.N.A.L. e.V.)
  • Weibernetz e.V.
  • Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF)

Beratende Expert*innen

  • Prof. Dr. Ariane Brenssell, Ostfalia Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
  • Karin Heisecke, politische Beraterin und Expertin zu Gewalt gegen Frauen
  • Monika Schröttle, Forschungs- und Beobachtungsstelle Geschlecht, Gewalt, Menschenrechte (Fobes) am Institut für empirische Soziologie, Nürnberg

Pressekontakt für das Bündnis:

Dr. Carolin Anthes
Koordinatorin Bündnis Istanbul-Konvention (BIK)

Telefon: 030 20 45 69 - 17
anthes@frauenrat.de

Autorin: Dr. Carolin Anthes (V.i.S.d.P.)



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